Kostenloser Versand ab 75
In luxuriöser Geschenkbox
Lieferung innerhalb von 2 Arbeitstagen
100% vegan & umweltfreundlich

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Definitionen

  1. Cloé Maria Exclusives B.V.: Cloé Maria Exclusives B.V., mit Sitz in der Debbemeerstraat 25, 2131 HE Hoofddorp, Telefon: +31 (0) 23 568 0000, Handelskammer-Nummer: 81643306, Umsatzsteuer-Nummer: NL862167474B01.
  2. Kunde: die Person, mit der Cloé Maria Exclusives B.V. einen Vertrag geschlossen hat.
  3. Parteien: Cloé Maria Exclusives B.V. und Kunde gemeinsam.
  4. Verbraucher: ein Kunde, der auch eine Privatperson ist, die als Privatperson handelt.

 

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Cloé Maria Exclusives B.V..
  2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.

 

Preise

  1. Alle von Cloé Maria Exclusives B.V. angegebenen Preise sind in Euro, enthalten die Mehrwertsteuer und schließen alle anderen Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten aus, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
  2. Alle Preise, die Cloé Maria Exclusives B.V. für ihre Produkte oder Dienstleistungen auf ihrer Website verwendet oder anderweitig bekannt gibt, kann Cloé Maria Exclusives B.V. jederzeit ändern.
  3. Erhöhungen der Einstandspreise von Produkten oder Teilen davon, die Cloé Maria Exclusives B.V. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
  4. Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung im Sinne von Absatz 3 aufzulösen, es sei denn, die Erhöhung ist auf eine gesetzliche Regelung zurückzuführen.
  5. Wenn Sie einen Rabattgutschein verwenden möchten, kann nur 1 Gutschein pro Bestellung verwendet werden.

 

Muster/Modelle

Hat der Kunde ein Muster oder Modell eines Produkts erhalten, kann er daraus keine anderen Rechte ableiten als die, dass es sich um einen Hinweis auf die Art des Produkts handelt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernden Produkte dem Muster oder Modell entsprechen.

 

Konsequenzen bei nicht rechtzeitiger Zahlung

  1. Wenn der Abnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist Cloé Maria Exclusives B.V. berechtigt, ab dem Tag, an dem der Abnehmer in Verzug ist, Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
  2. Wenn der Abnehmer in Verzug ist, schuldet er Cloé Maria Exclusives B.V. auch außergerichtliche Inkassokosten und eventuellen Schadenersatz.
  3. Die Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Wenn der Abnehmer nicht rechtzeitig zahlt, kann Cloé Maria Exclusives B.V. ihre Verpflichtungen aussetzen, bis der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs seitens des Abnehmers werden die Forderungen von Cloé Maria Exclusives B.V. gegenüber dem Abnehmer sofort fällig und zahlbar.
  6. Verweigert der Abnehmer die Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags durch Cloé Maria Exclusives B.V., so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an Cloé Maria Exclusives B.V. zu zahlen.

 

Recht auf Werbung

  1. Sobald der Abnehmer in Verzug ist, ist Cloé Maria Exclusives B.V. berechtigt, das Recht auf Reklamation der nicht bezahlten, an den Abnehmer gelieferten Produkte geltend zu machen.
  2. Cloé Maria Exclusives B.V. beruft sich auf das Beschwerderecht in Form einer schriftlichen oder elektronischen Mitteilung.
  3. Sobald der Abnehmer über das geltend gemachte Reklamationsrecht informiert wurde, hat er die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Cloé Maria Exclusives B.V. zurückzusenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
  4. Die Kosten für die Rücknahme oder Rückführung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

 

Recht auf Widerruf

Ein Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb einer 14-tägigen Bedenkzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern er

  • das Produkt nicht verwendet wurde
  • es handelt sich nicht um ein Produkt, das schnell verderben kann, wie z. B. Lebensmittel oder Blumen
  • es handelt sich nicht um ein speziell für den Verbraucher hergestelltes oder angepasstes Produkt
  • es handelt sich nicht um ein Produkt, das aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann (Unterwäsche, Bademode usw.).
  • das Siegel noch intakt ist, wenn es sich um Datenträger mit digitalem Inhalt handelt (DVDs, CDs usw.)
  • das Produkt ist keine Reise, keine Fahrkarte, kein Verpflegungsauftrag und keine Form der Freizeitgestaltung
  • das Produkt ist keine lose Zeitschrift oder Zeitung
  • es handelt sich nicht um einen (Auftrag zur) Notreparatur
  • der Verbraucher nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat

 

Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit von 14 Tagen beginnt:

  • am Tag, nachdem der Verbraucher das letzte Produkt oder einen Teil einer Bestellung erhalten hat
  • sobald der Verbraucher das erste Produkt im Rahmen eines Abonnements erhalten hat
  • wenn der Verbraucher eine Dienstleistung zum ersten Mal in Anspruch genommen hat
  • sobald der Verbraucher bestätigt hat, dass er digitale Inhalte über das Internet kaufen wird

 

  1. Der Verbraucher kann von seinem Widerrufsrecht über INFO@CLOEMARIA.NL Gebrauch machen, gegebenenfalls unter Verwendung des Widerrufsformulars, das auf der Website von Cloé Maria Exclusives B.V., chloemaria.nl, heruntergeladen werden kann.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen, nachdem er sein Widerrufsrecht geäußert hat, an Cloé Maria Exclusives B.V. zurückzusenden, andernfalls erlischt sein Widerrufsrecht.
  3. Die Rücksendekosten werden Cloé Maria Exclusives B.V. nur dann in Rechnung gestellt, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird.
  4. Wenn die Kaufkosten und andere Kosten (wie Versand- und Rücksendekosten) nach dem Gesetz erstattungsfähig sind, erstattet Cloé Maria Exclusives B.V. dem Verbraucher diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der rechtzeitigen Inanspruchnahme des Widerrufsrechts, vorausgesetzt, der Verbraucher hat das Produkt rechtzeitig an Cloé Maria Exclusives B.V. zurückgesandt.

 

Aufhängung rechts

Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung aus diesem Vertrag auszusetzen.

 

Pfandrecht

  1. Cloé Maria Exclusives B.V. kann sich auf ihr Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall Produkte des Abnehmers zurückbehalten, bis der Abnehmer alle offenen Rechnungen gegenüber Cloé Maria Exclusives B.V. beglichen hat, es sei denn, der Abnehmer hat eine ausreichende Sicherheit für diese Kosten geleistet.
  2. Das Pfandrecht gilt auch auf der Grundlage früherer Verträge, aus denen der Abnehmer Cloé Maria Exclusives B.V. noch Zahlungen schuldet.
  3. Cloé Maria Exclusives B.V. haftet niemals für Schäden, die der Abnehmer infolge der Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts erleiden könnte.

 

Abrechnung

Sofern der Abnehmer kein Verbraucher ist, verzichtet der Abnehmer auf sein Recht, eine Schuld gegenüber Cloé Maria Exclusives B.V. mit einer Forderung gegenüber Cloé Maria Exclusives B.V. zu verrechnen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Cloé Maria Exclusives B.V. bleibt Eigentümerin aller gelieferten Produkte, bis der Abnehmer alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Cloé Maria Exclusives B.V. aus dem mit Cloé Maria Exclusives B.V. geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich der Forderungen wegen Nichterfüllung.
  2. Bis dahin kann Cloé Maria Exclusives B.V. ihren Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
  3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.
  4. Wenn Cloé Maria Exclusives B.V. sich auf ihren Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und hat Cloé Maria Exclusives B.V. das Recht, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern.

 

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.
  2. Die Lieferung erfolgt bei Cloé Maria Exclusives B.V., es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  3. Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
  4. Wenn die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat Cloé Maria Exclusives B.V. das Recht, ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist.
  5. Eine verspätete Zahlung stellt einen Gläubigerverzug dar, mit der Folge, dass der Kunde Cloé Maria Exclusives B.V. keine verspätete Lieferung entgegenhalten kann.

 

Lieferfrist

  1. Die von Cloé Maria Exclusives B.V. angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Abnehmer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen und eine (elektronische) Bestätigung von Cloé Maria Exclusives B.V. erhalten hat.
  3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit gibt dem Abnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Cloé Maria Exclusives B.V. kann nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung liefern oder die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart.

 

Tatsächliche Lieferung

Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.

 

Transportkosten

Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart.

Verpackung und Versand

  1. Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Kunde dies vor der Annahme des Produkts vom Spediteur oder Zusteller vermerken lassen, andernfalls kann Cloé Maria Exclusives B.V. nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
  2. Wenn der Kunde selbst für den Transport eines Produkts sorgt, muss er Cloé Maria Exclusives B.V. vor dem Transport alle sichtbaren Schäden an den Produkten oder der Verpackung melden, andernfalls kann Cloé Maria Exclusives B.V. nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

 

Vorratsspeicherung

  1. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin ab, so geht das Risiko eines Qualitätsverlustes voll zu seinen Lasten.
  2. Alle zusätzlichen Kosten, die sich aus dem vorzeitigen oder verspäteten Kauf von Produkten ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

 

Garantie

  1. Die Produktgarantie bezieht sich nur auf Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.
  2. Die Garantie gilt nicht bei normaler Abnutzung und Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Nachlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden verursacht wurden, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  3. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Namen des Kunden in Empfang nimmt.

 

Austausch

Ein Umtausch ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Umtausch erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf gegen Vorlage der Originalrechnung.
  • das Produkt in der Originalverpackung oder mit den noch angebrachten Original-(Preis-)Schildern zurückgegeben wird
  • das Produkt noch nicht verwendet wurde

 

Ermäßigte Artikel, nicht verderbliche Artikel wie Lebensmittel, individuelle oder speziell für den Kunden angepasste Artikel und personalisierte Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

Entschädigung

Der Abnehmer stellt Cloé Maria Exclusives B.V. von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Cloé Maria Exclusives B.V. gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.

 

Beanstandungen

  1. Der Kunde sollte ein von Cloé Maria Exclusives B.V. geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel untersuchen.
  2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Abnehmer vernünftigerweise aus dem Vertrag erwarten konnte, wird der Abnehmer Cloé Maria Exclusives B.V. so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Entdeckung der Mängel, darüber informieren.
  3. Die Verbraucher sollten Cloé Maria Exclusives B.V. spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Entdeckung der Mängel informieren.
  4. Der Abnehmer muss den Mangel so genau wie möglich beschreiben, damit Cloé Maria Exclusives B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  5. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
  6. Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies auf keinen Fall dazu führen, dass Cloé Maria Exclusives B.V. zur Ausführung anderer als der vereinbarten Arbeiten verpflichtet wird.

 

Inverzugsetzung

  1. Der Abnehmer muss Cloé Maria Exclusives B.V. schriftlich in Verzug setzen.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung tatsächlich (rechtzeitig) bei Cloé Maria Exclusives B.V. eingeht.

 

Gesamtschuldnerische Haftung Kunde

Wenn Cloé Maria Exclusives B.V. einen Vertrag mit mehreren Abnehmern abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für den gesamten Betrag, den er Cloé Maria Exclusives B.V. aufgrund dieses Vertrags schuldet.

 

Haftung Cloé Maria Exclusives B.V.

  1. Cloé Maria Exclusives B.V. haftet nur für Schäden, die der Abnehmer erleidet, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Wenn Cloé Maria Exclusives B.V. für irgendeinen Schaden haftbar ist, haftet sie nur für direkte Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen.
  3. Cloé Maria Exclusives B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
  4. Wenn Cloé Maria Exclusives B.V. haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung gezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft, beschränkt sich die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und gelten nur annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder die Aussetzung jeglicher Verpflichtung sein.

 

Fälligkeitsdatum

Jegliches Recht des Kunden auf Entschädigung von Cloé Maria Exclusives B.V. erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.

 

Rücktrittsrecht

  1. Der Abnehmer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Cloé Maria Exclusives B.V. schuldhaft mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, dass dieser Verzug aufgrund seiner besonderen Art oder seiner geringen Bedeutung die Auflösung nicht rechtfertigt.
  2. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen von Cloé Maria Exclusives B.V. nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, so kann die Auflösung erst erfolgen, wenn Cloé Maria Exclusives B.V. in Verzug ist.
  3. Cloé Maria Exclusives B.V. hat das Recht, den Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen, wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Cloé Maria Exclusives B.V. Kenntnis von Umständen hat, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Abnehmer nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

Höhere Gewalt

  1. Neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Versäumnis von Cloé Maria Exclusives B.V. bei der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Abnehmer Cloé Maria Exclusives B.V. nicht zugerechnet werden, wenn es sich um eine vom Willen von Cloé Maria Exclusives B.V. unabhängige Situation handelt, durch die die Erfüllung der Verpflichtungen von Cloé Maria Exclusives B.V. gegenüber dem Abnehmer ganz oder teilweise verhindert wird oder durch die die Erfüllung der Verpflichtungen von Cloé Maria Exclusives B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
  2. Zu den in Absatz 1 genannten Fällen höherer Gewalt gehören auch - aber nicht nur - die folgenden: Ausnahmezustand (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Zulieferern oder anderen Dritten; unerwartete Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computern und Telekommunikation; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  3. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, in deren Folge Cloé Maria Exclusives B.V. eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Cloé Maria Exclusives B.V. sie wieder erfüllen kann.
  4. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.
  5. Im Falle höherer Gewalt schuldet Cloé Maria Exclusives B.V. keinen (Schadens-)Ersatz, auch wenn sie infolge der höheren Gewalt einen Vorteil genießt.

 

Änderung des Abkommens

Erweist sich nach Abschluss der Vereinbarung deren Ausführung als notwendig, um ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.

 

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Cloé Maria Exclusives B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden von Cloé Maria Exclusives B.V. nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.
  4. Die Verbraucher haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich ändern.

 

Übertragung von Rechten

  1. Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cloé Maria Exclusives B.V. nicht auf Dritte übertragen werden.
  2. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.

 

Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Cloé Maria Exclusives B.V. bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

 

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf den Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Cloé Maria Exclusives B.V. ihren Sitz/Praxis/Büro hat, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

 

Abgerufen am 07. Oktober 2019.